Gewässerbenutzung
Begleitung und Unterstützung im Rahmen von wasserrechtlichen Verfahren
Für Vorhaben mit einer Gewässerbenutzung sind wasserrechtliche Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren erforderlich. Gewässerbenutzungen sind gemäß § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) u. a. das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus Oberflächengewässern oder das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Oberflächengewässer. Im Rahmen von wasserrechtlichen Verfahren führen wir u. a. Abflussmessungen und hydraulische Berechnungen durch, bewerten die Oberflächenwasserqualität und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wir bewerten die vorhabenbedingten Auswirkungen und erstellen die erforderlichen Unterlagen (u. a. Erläuterungsbericht zum Wasserrechtantrag, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Screening-Unterlage zur UVP-Vorprüfung). Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Schnittstellen zu den anderen Fachdisziplinen und schaffen die Grundlagen für ggf. weitere erforderliche bodenkundliche und naturschutzfachliche Gutachten und Stellungnahmen.